Ich glaube kaum einer, der ein wenig vom „Wiener Terrorprozess“ mitbekam, hätte damit gerechnet, dass ich wieder zurück ins Gefängnis muss, nachdem ich ein Jahr auf freiem Fuß verbrachte, mir überhaupt nichts habe zu Schulden kommen lassen und zudem bereits fast zwei Drittel meiner Haftstrafe abgesessen habe – d.h. 14 Monate in Untersuchungshaft verbrachte – ohne mich ein einziges mal zu den Anschuldigungen des Gerichtes äußern zu können. Denn ich wurde bereits von vornherein von meinem eigenen Prozess ausgeschlossen und anschließend in zwangsweiser Abwesenheit zu 22 Monaten Haft verurteilt…
Das einzige Argument Seitens des Gerichtes, diese absurde Verurteilung rechtzufertigen, ging lediglich aus einem kurzen Satz auf der letzten Seite des richterlichen Beschlusses hervor – denn im gesamten Prozess ist mein Name ja kaum ein einziges Mal gefallen. So stand in diesem Beschluss in etwa: „Weil die Angeklagte (Mona S.) darauf beharrte, ihren Schleier nicht abzulegen, zeigte dies sehr deutlich, dass sie die Gesinnung des Erstangeklagten (Mohamed M.) teilt…“
Jeder vernünftige Mensch wird sofort erkennen, wie haltlos die Argumentation des Gerichtes ist, da der Schleier rein gar nichts mit der politischen Gesinnung einer Person zu tun hat und daher auch nicht mit der Gesinnung des Angeklagten (Mohamed M.) in Verbindung gebracht werden kann. Der Schleier ist kein politisches Symbol sondern lediglich ein religiöses Gebot. Doch gemäß solch einer grotesken Argumentationsweise, müsste man nun jede Schleier-Trägerin mit der Begründung, sie vertrete „terroristisches Gedankengut“, verhaften und einsperren lassen! Denn angehört hat man mich ja nicht und somit wurde ich ausschließlich aufgrund meines äußeren Erscheinungsbildes (also aufgrund des Schleiers) verurteilt…
Nach solch einer schwachen Begründung des Gerichtes kommt folglich auch die Frage auf, ob ich wohl freigesprochen worden wäre, wenn ich meinen Schleier abgenommen hätte? Denn letztendlich schloss das Gereicht allein aufgrund meines „Beharrens am Schleier“ darauf, dass ich die „terroristische“ Gesinnung des Angeklagten (Mohamed M.) teile und daher „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ sei – und nicht etwa weil mir irgendein Vergehen nachgewiesen wurde! Denn sämtliche (!) Anklagepunkte wie beispielsweise das „Drohvideo“, die angebliche „Verbreitung eines Anschlagplans auf die Fußball EM“ und auch die restlichen Anklagepunkte, wurden alleine Mohamed M. zur Last gelegt und nicht mir. Ich habe die 22 Monate also lediglich mit dem lächerlichen Argument, mein Schleier würde verdeutlichen, dass ich Mohameds Gesinnung teile, aufgebrummt bekommen!
Dies zeigt klar die Diskriminierung verschleierter Frauen Seitens der Justiz, da diese den Schleier mit Terrorismus in Verbindung bringt und ihn nicht als das nimmt, was er in Wirklichkeit ist: ein religiösen Gebot – auch wenn es unter den Bekennern des Islam unterschiedliche Ansichten darüber gibt, ob dieser nun verpflichtend sei oder nicht.
Die Argumentationsweise des Gerichts verdeutlicht in Wirklichkeit nur die Inkompetenz und Ungerechtigkeit desgleichen und der österreichischen Justiz, zumal die Aufgabe eines Gerichts eigentlich die Wahrheitsfindung ist, und meine Gesinnung (welche eigentlich in einem Prozess nicht ausschlaggebend sein dürfte) kaum zu beurteilen ist, wenn man mir nicht einmal die Möglichkeit einräumt, zu Fragen und Anschuldigungen Stellung zu nehmen oder mich in irgendeiner Weise zu äußern.
Wäre das Gericht wirklich bestrebt gewesen, ein wahrheitsgetreues Urteil zu fällen, dann hätte es mich nicht von meiner Verhandlung ausgeschlossen und mir jede Chance auf ein faires und menschliches Verfahren genommen. Denn wie könnte es zur Wahrheitsfindung beitragen, wenn man eine Person gar nicht erst anhört und anschließend über ihren Kopf hinweg über Schuld und Unschuld entscheidet?!
An dieser Stelle sehe ich es angebracht, aus einem Bericht von Georg Bürstmayr (Rechtsanwalt in Wien) bezüglich meines Ausschlusses vom Verfahren zu zitieren:
„Es geht hier nicht um Brauchtum oder Mode, nicht um die richtige Interpretation des Islam und wohl auch nicht um die Gefahr, dass Österreich durch ein paar Schleier-Trägerinnen islamisiert wird. Es geht vielmehr um ein Menschenrecht, nämlich jenes auf ein faires Verfahren vor Gericht. Die Anwesenheit in der eigenen Strafverhandlung ist Conditio sine qua non für dieses faire Verfahren, noch vor dem Recht auf Verteidigung oder unvoreingenommene Richter. Wer an seiner eigenen Verhandlung nicht teilnehmen darf, wird vom angeklagten, aber handlungsfähigen Subjekt zum handlungsunfähigen Objekt, kann nicht mehr handeln, über ihn wird nur mehr ver-handelt. (…)
Und die Wahrheitsfindung? Die doch, so das zweite Argument, ohne den freien Blick ins Gesicht der Angeklagten, auf ihre Mimik und ihre Reaktion nicht möglich ist?
Tatsächlich findet Kommunikation nicht nur verbal statt, sie hat viele Formen, auch Mimik ist eine (!) davon. Und: Man kann nicht nicht kommunizieren. Auch Schweigen ist Kommunikation. So weit, so allgemein bekannt. Jede/r Beschuldigte hat aber das Recht, zu schweigen (und trotzdem an seinem Prozess teilzunehmen!). Wer seine Gesichtszüge verhüllt, lässt gegenüber seinem Gesprächspartner seine Mimik schweigen, nichts anderes. Wer von einer Angeklagten verlangt, ihr Gesicht, ihre Mimik müsse allen Richtern ständig sichtbar sein, spricht ihr letztlich das Recht auf diese bestimmte Form des Schweigens ab. (…)“[1]
Nach den 14 Monaten Untersuchungshaft, die ich – vor allem zu Beginn – in schweren Haftbedingungen verbrachte und nachdem mein Fall zu seiner Zeit und auch später in den Medien die Runde machte und so ziemlich jeden hierzulande erreichte, macht es mich umso trauriger, sehen zu müssen, dass die Öffentlichkeit leider zu selbstgefällig ist, der Sache auf den Grund zu gehen und zu begreifen, um was es hier wirklich geht. Denn schließlich geht diese Angelegenheit nicht nur einen Mohamed M. und eine Mona S. an, sondern jeden einzelnen, der es wagt, sich kritisch über die Politik von tyrannischen Regierungen und Geheimdienstapparaten zu äußern, die sich sogenannte terroristische Anschläge zu Nutze machen, um Unschuldige zu unterdrücken, die Bevölkerung zu überwachen und zu kontrollieren und ihre Kriege und die Ausbeutung unschuldiger Völker scheinheilig im Namen der angeblichen „Terrorismusbekämpfung“ rechtzufertigen.
Jedem Einzelne der sich in irgendeiner Weise kritisch äußert, könnte vorgeworfen werden, mit einer terroristischen Vereinigung zu sympathisieren oder aufgrund seiner Ansichten und Gesinnung gar Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Dieser Prozess und meine Verurteilung ist der beste Beweis hierfür.
„Nach Abs. 3 des § 278 beteiligt sich an einer kriminellen Vereinigung jede Person, die wissentlich irgendeine Art von Handlung setzt, die diese Vereinigung fördern könnte (und für § 278a – kriminelle Organisation und § 278b – terroristische Vereinigung – wird dieselbe Definition herangezogen). Somit kann in Österreich de facto jede politisch missliebige Person, die irgendeine Handlung setzt, die die gleichen politischen Grundlagen hat wie die Handlungen einer allgemein als kriminell oder terroristisch geltende Vereinigung, kriminalisiert werden. Angewendet wird der Paragraph ganz offensichtlich dort, wo es Politik und Wirtschaft als ihren Zwecken dienlich sehen.“[2]
Hans Zeger (Mitglied des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt und Obmann der ARGE DATEN) schrieb diesbezüglich in seinem Bericht über den sogenannten Terrorprozess folgendes: „Wenn Meinungsübereinstimmung zur Konstruktion eines Straftatbestandes reicht, dann stehen die nächsten Fälle schon in der Warteschlange, die mehrere Monate inhaftierten Tierschützer. Aber auch für alle anderen NGOs, Studentengruppen, kritischen Zirkeln ist das Zeichen gesetzt. Gebt acht, mit wem eure Meinungen überein stimmen könnte, wir haben die Mittel daraus eine terroristische oder kriminelle Vereinigung zu konstruieren, Parallelität der Ideen reicht. (…)
Der Prozess war ein Versuchsballon. Lässt sich eine Gesellschaft gesetzlich nicht geregelte Überwachungsmaßnahmen gefallen (die Online-Computerfahndung)? Lässt sie sich die Verurteilung von Meinungsäußerung und Propaganda gefallen? Akzeptiert sie die Ausdehnung des Begriffs “Vereinigung”, der nach bisherigem Verständnis die Zusammenarbeit von Menschen voraus setzte, auf das bloße Vorhanden sein paralleler Anschauungen?“[3]
Die Ironie an der Sache ist, dass ich angeklagt wurde, Mitglied einer terroristischen Vereinigung – nämlich der Al-Qaida – zu sein, während ich mir wohl bewusst bin und es zur heutigen Zeit bereits so weit verbreitet ist, dass selbst (Ex-)Geheimdienstagenten, Journalisten[4] und viele andere offen darüber sprechen können, dass es keine Al-Qaida gibt bzw. die Drahtzieher dieser sogenannten Al-Qaida und einer Reihe anderer angeblicher islamistischer Terrorgruppen nicht etwa ein paar Islamisten sind, die irgendwo in den Bergen Afghanistans hausen, sondern jene, die in Wirklichkeit den größten Nutzen an derartigen Anschlägen haben und am meisten davon profitieren. Und jeder, der sich nur ein wenig mit dieser Thematik beschäftigt oder im Internet recherchiert, findet genügend Hinweise und wissenschaftliche Beweise für die Tatsache, dass sowohl die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 als auch jene in Madrid, London und anderswo von Geheimdienstapparaten und deren Regierungen organisiert wurden. (Siehe Dokumentationen, die sich mit dieser Thematik befassen: „Unter falscher Flagge“[5], „Loose Change“[6], „9/11 Mysteries“[7], „Terrorstorm“[8] und dergleichen.[9])
„Die Wahrheit ist, es gibt keine islamische Armee oder eine Gruppe die „Al Qaida“ heißt und jeder informierte Geheimdienstler weiß das. Aber es gibt eine sehr große Propagandakampagne um die Öffentlichkeit daran glauben zu lassen, es gibt eine Einheit die den „Teufel“ repräsentiert, damit die „TV-Zuschauer“ in Angst und Schrecken versetzt werden und den internationalen Krieg gegen den Terror akzeptieren. Das Land hinter dieser Propaganda ist die USA und die Interessengruppen für den Krieg gegen den Terror sind nur daran interessiert sehr viel Geld damit zu machen. (…)
Die Absicht ist natürlich, ein künstliches Terrorproblem zu schaffen, um einen Grund zu haben dieses dann mit militärischen Mitteln bekämpfen zu können.“ (Aus einem Bericht, in dem der Geheimagent des Französischen Militärs Pierre-Henri Bunel von seinen Erfahrungen erzählt.)[10]
Und wer meint, das seien alles nur absurde Verschwörungstheorien, der möchte sich doch zumindest einwenig mit der Thematik befassen bevor er voreilig ein Urteil fällt.
Wer ein bisschen recherchiert, sich die Argumente durch den Kopf gehen lässt und sich auf die Suche nach Gegenargumenten oder Gegenbeweisen macht, aber keine überzeugenden findet, der sollte sich selbst fragen, ob er an seiner bisherigen Überzeugung festhalten sollte oder seine Ansichten nicht vielleicht doch noch einmal überdenken möchte. Denn hier geht es schließlich nicht um eine Kleinigkeit – hier geht es um unser aller Zukunft…
[1] Bericht von Georg Bürstmayr „Schau mich an, ich red mit dir – Hindert ein Stück Stoff vor dem Gesicht die Wahrheitsfindung?“ http://derstandard.at/1226396875168
[2] http://www.antiimperialista.org/index.php?option=com_content&task=view&id=6022&Itemid=236
[3] http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=73549vxh
[4] Christoph Hörstel zum 11. September 2001: http://www.youtube.com/watch?v=gLiGdYkkbW8
[5] Unter falscher Flagge: http://nuoviso.tv/falscheflagge.html
[6] Loose Change: http://video.google.com/videoplay?docid=-6487589132427993552#
[7] 9/11 Mysteries: http://video.google.com/videoplay?docid=7872840623587188614&hl=de#
[8] Terrorstorm: http://www.infokrieg.tv/terrorstorm_2nd_edition_deutsch.html
[9] Und weitere Dokus auf meinem Blog: http://terrorprozess.wordpress.com/
[10] http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2007/06/al-kaida-gibt-es-gar-nicht.html

